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Beamtenanwärter und -anwärterinnen benötigen besonderen Versicherungsschutz. Denn sie erhalten von ihren Dienstherren eine Beihilfe.
Die Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Gesundheitskosten. Die verbleibenden Gesundheitskosten, als auch eine Diensthaftpflichtversicherung können über eine private Versicherung der Barmenia abdeckt werden.
Für Beamte und Beamtinnen gilt ein Laufbahnrecht. Die Laufbahnen sind je nach Bundes- und Landesebene unterschiedlich.
Für folgende Laufbahnen können sich Beamtenanwärter und -anwärterinnen zur Ausbildung entscheiden:
Anwärterbezüge sind die Besoldung von Beamtenanwärter und -anwärterinnen. Die Höhe der Besoldung von Beamtenanwärter und -anwärterinnen richtet sich nach dem jeweiligen Besoldungsgesetz des Bundes oder Landes.
Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung. Ihre Arbeitgeber sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Für diesen Personenkreis besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamtenanwärter hingegen erhalten Anwärterbezüge als Besoldung. Ihr Dienstherr ist der Bund oder eines der sechzehn Bundesländer.
Beamtenanwärter und -anwärterinnen werden mit dem Vorbereitungsdienst auf ihre berufliche Laufbahn im Beamtenverhältnis vorbereitet. Währenddessen erhalten sie Anwärterbezüge. Der Vorbereitungsdienst dient der Ausbildung und wird mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen. Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind die fachspezifischen Anforderungen und die Dauer des Vorbereitungsdienstes wie folgt:
Einfacher Dienst | Abschluss an einer Hauptschule |
Mittlerer Dienst | Abschluss an einer Realschule oder Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung |
Gehobener Dienst | Abschluss an einem Gymnasium oder ein anderer Abschluss, der zu einem Hochschulstudium berechtigt |
Höherer Dienst | Studium und Abschluss eines für die Laufbahn geeigneten Studiums an einer Hochschule |
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: