Ihr Kontakt

Barmenia Kundenberatung

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.

Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr

Kontaktformular

Alle Servicenummern



Wir sind Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe

Berufsgruppe Justiz und Finanzverwaltende kurz erklärt

Der Beruf des Polizeibeamten, des Beamten bei der Berufsfeuerwehr oder der als Justizvollzugsbeamter unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten zu dem des Angestellten. Im Folgenden sind die wesentlichen Unterschiede erklärt.

Etwa ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamte und Beamtinnen, dabei stehen sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Die einzelnen Berufe, die darunter fallen, sind recht unterschiedlicher Natur, die meistens jedoch im Sektor Justiz und Finanzen.

Welche Berufe fallen unter diese Berufsgruppe?

In Deutschland gibt es mehr als 100 verschiedene Beamtenberufe mit derzeit rund fünf Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Im Prinzip fallen sämtliche Bereiche des öffentlichen Dienstes in diese Berufsgruppe, namentlich alle, die zum Schutz des Staates und der Bevölkerung dienen. Auch Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten haben nach ihrem Wehrdienst die Möglichkeit, Beamte zu werden. Dabei durchlaufen sie verschiedene Berufsphasen.

Die Top-10 Berufe in dieser Berufsgruppe sind:

  • Finanzwirt/-in
  • Verwaltungsfachangestellte/-r
  • Kriminologe/-in
  • Richter/-in
  • Staatsanwalt/Staatsanwältin
  • Gerichtsvollzieher/-in
  • Polizeibeamte/-r
  • Kriminaltechniker/-in
  • Justizwachtmeister/-in
  • Beamte/-r im Verfassungsschutz

Welche Phasen der Ausbildung müssen Beamte bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und Zoll durchlaufen?

Vorbereitungsdienst

Dauer: im mittleren Dienst ca. zwei Jahre, im gehobenen drei Jahre und im höheren 18 bis 24 Monate. Während dieser Zeit ist man "Beamter auf Widerruf".

Beamter auf Probe

Nach bestandener Laufbahnprüfung. Probezeit dauert anschließend zwei Jahre an.

Beamter auf Lebenszeit

Automatisch nach Ablauf der Probezeit.

Wie ist die Besoldung geregelt?

  • Besoldung besteht in erster Linie aus Grundgehalt
  • Grundgehalt richtet sich nach Besoldungsordnung (A, B, R oder W bzw. C)
  • Zulagen z. B. durch Familienzuschlag, Leistungsprämien oder Sonderzuschläge
  • Grundgehalt steigt mit Erfahrungszeit stufenweise an
  • Regelung durch das offizielle Bundesbesoldungsgesetz

Die Zielgruppe verstehen: Besonderheiten und Eigenschaften der Berufsgruppe

  • Krisensicherer Beruf
  • Kündigung nur in besonderen Ausnahmefällen
  • Aufstiegsmöglichkeiten transparent und gesetzlich geregelt
  • Bezahlung überdurchschnittlich, ebenfalls transparent und gesetzlich geregelt
  • Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge entfallen
  • Durch Beihilfe Zuschuss zur eigenen, privaten Krankenversicherung
  • Freie Heilfürsorge übernimmt sämtliche Gesundheitsleistungen (gefährdete Berufsgruppen)
  • Private Vorteile durch Beamtenstatus (Kreditwürdigkeit)
  • Überdurchschnittliche Pensionen

  • Beamte dürfen nicht streiken (so bleibt der Staat auch in Krisenzeiten handlungsfähig)
  • Ggfs. Vorurteile in Gesellschaft

  • In manchen Berufen spezifische Voraussetzungen wie körperliche Fitness bei Polizei
  • Digitalisierung sowie Globalisierung sorgt für ständige Veränderungen
  • Personalmangel in Ämtern sorgt für Herausforderungen
  • Darüber hinaus sind soziale Intelligenz und Sprach- bzw. Rechenkenntnisse wichtig

Welche Besonderheiten beim Versicherungsschutz gelten für Beamte aus Justiz und Finanzverwaltung?

Beim Versicherungsschutz für Beamte aus Justiz und Finanzverwaltung gibt es einige Besonderheiten, die zu beachten sind.

Krankenversicherung für Beamte bei Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr

Beamte im öffentlichen Dienst, vor allem Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Zoll-Beamte sowie Beamte bei der Feuerwehr sind tagtäglich besonderen Risiken und Gefahren ausgesetzt. Absicherungssysteme wie Heilfürsorge oder Beihilfe, die sich aber je nach Bundesland unterscheiden, entlasten dabei den jeweiligen Beamten oder die jeweilige Beamtin.

Der Dienstherr – also Bund, Land oder Bundeswehr – übernimmt bei der freien Heilfürsorge entstehende Krankheitskosten in vollem Umfang auf dem Niveau einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt auch eine kostenlose und umfassende Gesundheitsvorsorge.

Für die Kosten der Krankenversicherung erhalten Beamte sowie ihre Partner (je nach Bundesland verschiedene Einkommensgrenzen) sowie Kinder einen Zuschuss vom jeweiligen Dienstherrn. Für die restliche Summe wird eine Restkostenversicherung empfohlen.

Absicherung im Dienst: Berufshaftpflicht für Beamte der Inneren Sicherheit

Auch wenn beim Beamten während ihrer Dienstzeit der jeweilige Dienstherr haftet, gilt dies nicht bei (grob) fahrlässiger Pflichtverletzung. In diesem Fall haftet der Beamte oder die Beamtin persönlich in vollem Umfang. Eine Diensthaftpflicht bietet Schutz, auch vor ungerechtfertigten Forderungen und ist somit dringend empfohlen.

Persönlich beraten lassen

Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

Kundenbetreuung
0202 438-2906
Berater vor Ort
Berater finden