Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Suche
Produkte
Meine Barmenia
Vor Ort
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Soldaten haben die Pflicht, dem Staat bzw. dem Volk treu zu dienen und das Recht und die Freiheit eben jenes tapfer zu verteidigen. Die Aufgaben eines Soldaten oder einer Soldatin können dabei äußerst vielfältig sein. Die deutsche Bundeswehr besteht aus fünf Organisationsbereichen: Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst sowie Streitkräftebasis.
Im Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz steht man, nach einer siebenmonatigen soldatischen Ausbildung, der Territorialen Reserve für sechs Jahre zur Verfügung.
Soldaten auf Zeit verpflichten sich für mindestens zwei bis maximal 25 Jahre und erhalten eine für ihre Verwendung spezifische Ausbildung.
Berufssoldaten und Berufssoldatinnen waren grundsätzlich alle vorher Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit, die nach ihrer Laufbahn der Feldwebel oder der Offiziere einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis gestellt haben.
Ob als Freiwillig Wehrdienstleistender bzw. Freiwillig Wehrdienstleistende oder als Zeitsoldat bzw. Zeitsoldatin in den Laufbahnen der Mannschaften, Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere: Vor dem Start einer Bundeswehr-Karriere muss zunächst ein Einstellungstest gemeistert werden. Das Bundeswehr-Auswahlverfahren dauert zwei bis drei Tage und findet an einem von bundesweit acht Karrierecentern statt.
Bewerber mit einer abgeschlossenen Ausbildung können sich als Quereinsteiger der Bundeswehr anschließen.
Der Freiwillige Wehrdienst dauert mindestens 7 und maximal 23 Monate. Ein Zeitsoldat oder eine Zeitsoldatin muss sich für mindestens zwei Jahre verpflichten. Die maximale Dienstzeit in der Mannschaftslaufbahn beträgt 25 Jahre. Im Laufe ihrer Dienstzeit können Soldatinnen und Soldaten die Laufbahn wechseln. Generäle und Oberste sowie Offiziere des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes können mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand. Für alle anderen Berufssoldaten oder Berufssoldatinnen gilt ein Alter von 62 Jahren als Grenze für die Pensionierung.
Welche Versorgungsansprüche ehemalige Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen haben, regelt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Grundsätzlich wird darin zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (SaZ) unterschieden. Die Versorgungsansprüche der Freiwillig Wehrdienstleistenden und Reservisten, der Soldaten auf Zeit und der Berufssoldaten, einschließlich der Hinterbliebenen, sind sehr unterschiedlich.
Soldaten auf Zeit erhalten in der Regel eine Grundversorgung für die aktive Dienstzeit. Sie haben Anspruch auf einen Versicherungsschutz in Form einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Dienstzeitversorgung.
Durch das Soldatenversorgungsgesetz ergeben sich automatisch Versorgungsansprüche. Je nachdem, ob der Soldat oder die Soldatin wegen Beendigung der Dienstzeit oder vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit ausscheidet, ergeben sich verschiedene Versorgungslagen. Bei Dienstunfällen oder Wehrdienstbeschädigungen kommen zusätzliche Versorgungsleistungen in Betracht. Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz in Form einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Dienstzeitversorgung.
Bei gesundheitlichen Schädigungen wird für die Folgen der Schädigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses Versorgung gewährt. Stirbt der Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, erwerben seine Hinterbliebenen einen Versorgungsanspruch. Art und Höhe der Leistungen entsprechen jenen für Kriegsopfer. Lediglich im Rahmen der Heilbehandlung und bei Arbeitsunfähigkeit bestehen einige Abweichungen. Auch Rentenansprüche sind möglich.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: