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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Beamte und Beamtinnen erfahren im Beamtenverhältnis diverse Rechte und Pflichten. Ihr Dienstherr erfüllt zwar die Fürsorgepflicht mit der Zahlung der Beihilfe, jedoch deckt diese nicht alle entstehenden Kosten ab.
Mit einer privaten Krankenversicherung und einer Diensthaftpflichtversicherung der Barmenia sind sie bestens abgesichert.
Das Beihilferecht ist für Beamte und Beamtinnen in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Bundes- oder Ländersache. Das Beamtenrecht zur Beihilfe ist in den 16 Bundesländern meist unterschiedlich geregelt. Diese Regeln können den jeweiligen Beihilfevorschriften entnommen werden. Im Durchschnitt liegt der Satz der Beihilfe bei 50 bis 80 Prozent. Die übrigen Kosten müssen von den Beamtinnen und Beamten eigenständig durch eine private Krankenversicherung gedeckt werden.
Ist ein Mitglied der Familie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, erhalten diese auch Beihilfe. Dies gilt für Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner (max. bis zu bestimmten Einkommensgrenzen, Anspruch aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ist vorrangig) als auch für Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Je nach Konstellation ergeben sich unterschiedliche Bemessungssätze, die dem Beihilfeleitfaden für Beamte und Beamtinnen entnommen werden können.
Zur Zeit ihrer Ausbildung werden Beamte und Beamtinnen als Beamtenanwärter bezeichnet. In ihrer Beamtenlaufbahn markieren sie damit den ersten Schritt der Beamten auf Widerruf.
Nach bestandener Vorbereitungszeit und Prüfung werden Beamte und Beamtinnen ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Dieses gilt der Prüfung auf Eignung und dauert mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre.
Ist die Ausbildung und Probezeit erfolgreich beendet, dürfen sich Beamte und Beamtinnen als Beamte auf Lebenszeit bezeichnen. Diese Stufe der Verbeamtung wird laut Dienstrecht durch die Übergabe einer Urkunde besiegelt.
Nach ihrer Verbeamtung genießen Beamte und Beamtinnen viele Vorteile und Leistungen des Staates, zum Beispiel:
Laut Beamtenrecht haben Beamte und Beamtinnen jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die sie gegenüber ihrem Dienstherrn einhalten müssen. Zu den Herausforderungen zählen unter anderem:
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: