Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Suche
Produkte
Meine Barmenia
Vor Ort
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Sie möchten für die Beratung von Lehrkräften gut gewappnet sein? Dann ist es wichtig, die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zu verstehen. Je nach Status der Lehrer-Verbeamtung, der Schulform, an der unterrichtet wird, und persönlichen Voraussetzungen variieren die Anforderungen an einen umfassenden Versicherungsschutz. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Hintergrundinformationen zusammengestellt.
Um den Beruf als Lehrer oder Lehrerin an einer Schule auszuüben, muss in der Regel ein Studium mit anschließendem Referendariat absolviert werden. Im Durchschnitt dauert die Ausbildung als Lehrkraft, mit Abschluss des ersten und zweiten Staatsexamens, zwischen 5 und 6 Jahren:
Angehende Lehrkräfte haben während des gesamten Referendariats den Status "Beamte auf Widerruf". Das Referendariat, auch Vorbereitungsdienst genannt, dauert je nach Bundesland zwischen 12 und 24 Monaten.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Staatsexamens, beginnt für die Lehrkräfte die Probezeit als "Beamte auf Probe". Die Dauer der Probezeit unterscheidet sich bei den Ländern zwischen zwei und drei Jahren.
Nach spätestens fünf Jahren haben Anwärter und Anwärterinnen die Chance, endgültig verbeamtet zu werden. Vorab wird überprüft, ob eine Dienstunfähigkeit absehbar ist und ob der Bewerber oder die Bewerberin geeignet ist, um den Lehrberuf dauerhaft anzutreten. Das Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes regelt die Details der Voraussetzungen. Wenn die Anwärter und Anwärterinnen alle Anforderungen erfüllen, werden sie auf Lebenszeit verbeamtet (Beamter auf Lebenszeit).
Gemeinhin gibt es folgende Eignungskriterien:
Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen sind im Lehrberuf gern gesehen, jedoch müssen sie im Bachelor bereits zwei Fächer studiert haben, die unterrichtet werden können. In der Regel schließt sich dann ein Studium zum Erlangen des "Master of Education" an.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Masterabschluss in einem sogenannten "Mangelfach" abgeschlossen wurde. Die häufigsten Mangelfächer, Schulfächer, bei denen es an Lehrkräften fehlt, sind MINT-Fächer (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Unabhängig von der Ausbildung wird beim Quereinstieg, insbesondere bei Berufsschulen, häufig auch eine mehrjährige Berufserfahrung in einem bestimmten Fachbereich vorausgesetzt. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, können die Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen regulär ins Referendariat starten.
Auch Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen, also Lehrkräfte, die kein klassisches Lehramtsstudium, aber ein Referendariat absolviert haben, können verbeamtet werden. Die zuständigen Bildungsministerien der Bundesländer haben verschiedene Regelungen für Quereinsteiger und eine mögliche Verbeamtung.
Um die Bedürfnisse unserer Kunden besser einschätzen und einordnen zu können, ist es wichtig, dass Sie nachvollziehen können, welche Vor- und Nachteile sich aus dem Lehrberuf ergeben.
Der Lehrberuf lockt mit vielen attraktiven Vorteilen:
Keine Frage, auch der Lehrberuf geht mit einigen Nachteilen einher:
Bei all den Vorteilen die Lehrkräfte genießen, gibt es spezielle Anforderungen bei ihrem persönlichen Versicherungsschutz zu beachten.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitragssatz nach staatlich festgelegten Leistungen und dem Einkommen der versicherten Person. Die Leistungen beschränken sich auf "wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen".
Die Beiträge für die private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) sind meist günstiger, weil die Krankheitskosten für die versicherten Beamten nur teilweise getragen werden müssen. Denn die PKV deckt nur den prozentualen Anteil ab, der nicht von der Beihilfe gezahlt wird. Die Tarife passen sich in diesem Fall an die Bedürfnisse der Beamten an. In der Regel ist es daher für Beamte teuer sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern, weil die Tarife der GKV ans Einkommen gebunden sind.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: