Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Suche
Service
Meine Barmenia
Vor Ort
Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Sie möchten uns eine Berufsunfähigkeit melden? Kein Problem. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular. Sie erhalten dann alle Unterlagen, die notwendig sind, damit wir einen möglichen Anspruch schnellstmöglich für Sie prüfen können.
Wir sind für Sie da.
Spezialisierte MitarbeiterInnen kümmern sich um Ihren Antrag. Sie begleiten Sie von Anfang bis Abschluss des Antrages und beantworten gern alle eventuell aufkommenden Fragen.
Nach Eingang und Auswertung der Unterlagen erhalten Sie schnellstmöglich eine Information über Beginn und Umfang unserer Leistungen - oder den Hinweis, welche Unterlagen uns für die abschließende Beurteilung noch fehlen.
Um Sie in Ihrer Situation bestmöglich unterstützen zu können, erhalten Sie von uns einen Fragebogen.
Das Einkommen hat großen Einfluss auf Ihren Lebensstandard, daher benötigen wir zur Einschätzung Ihrer persönlichen Situation eine Angabe zu Ihrem Einkommen.
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung.
Die Mode = Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird stets nur auf Schädigungsfolgen bezogen, also auf Folgen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sind.
Die prozentualen Einschätzungen nach Gbd./Mode werden ohne Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeiten bemessen. Bei der Einschätzung des Berufsunfähigkeitsgrades kommt es jedoch auf die konkrete berufsbezogene Beurteilung an. Daher kann die Festlegung des Gbd./Mode nicht einfach auf die Berufsunfähigkeit übertragen werden.
Arbeitsunfähigkeit ist aufgrund unterschiedlicher Definitionen kein Leistungskriterium in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit alleine nicht ausreicht.
Ausnahme: Wenn bei Abschluss des Vertrages Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit mitversichert wurden. Hier gelten die entsprechenden Bedingungen.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: