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Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
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Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Arzneimittelerstattung
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Verordnung von Generika (Kopien von Arzneimitteln mit identischen Wirkstoffen und -stärken, die bei gleicher Qualität günstiger als das nicht mehr patentgeschützte Original sind). Je nach Wahl Ihres Tarifes erhöht sich dadurch die Erstattung.
Heil- und Hilfsmittel
Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung (mit Diagnose) ein. Bei Sehhilfen reicht auch eine Sehstärkenbestimmung beim Optiker.
Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung
Haben Sie einen beitragssparenden Selbstbehalt vereinbart? Dann sammeln Sie doch die Belege. Möglicherweise ist eine Beitragsrückerstattung günstiger für Sie.
Unfall
Hatten Sie einen Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule? Dann reichen Sie bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Fügen Sie dazu einfach eine kurze Unfallschilderung (ggf. Skizze) bei.
Anschrift/Konto
Falls sich Ihre Anschrift oder Ihr Konto ändert, informieren Sie uns bitte - auch unabhängig von einem Leistungsauftrag.
Hausarzt/Primärarzt
Sieht Ihr Tarif ein Hausarzt-/ Primärarztmodell vor? Teilen Sie uns dann bitte den Namen Ihres Hausarztes auf der Vorderseite mit und legen Sie ggf. den Rechnungen eines Facharztes eine entsprechende Überweisung bei (Ausnahme: Augenärzte, Gynäkologen, Kinderärzte, Notfallbehandlung).
Vorleistungsvermerk
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, erbringt Ihre Krankenkasse teilweise Vorleistungen, auch im Rahmen ihrer Satzung (z. B. für Homöopathie). Bitte legen Sie Ihre Belege daher immer zuerst dort vor und lassen die Vorleistungen bzw. Ablehnung dokumentieren.
Hausarzt- und Facharztrechnungen
Bitte nennen Sie uns bei erstmaliger Inanspruchnahme von Leistungen Ihren Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt), sofern Sie Ihren Hausarzt nicht schon im Versicherungsantrag angegeben haben (ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Kardiologie müsste vorher von uns akzeptiert worden sein). Vermerken Sie ihn bitte für die jeweilige versicherte Person.
Wechsel des Hausarztes
Bei einem Wechsel des Hausarztes informieren Sie uns bitte ebenfalls. Bei Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an uns.
Facharztrechnungen
Bei Facharztrechnungen reichen Sie uns bitte eine Überweisung mit ein, da sonst nur 80 % erstattet werden können.
Bei Vorlage von Rechnungen von Augenärzten, Gynäkologen, Kinderärzten ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Neonatologie, Not- oder Bereitschaftsärzten, soweit es sich ersichtlich um eine Behandlung im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes handelte, sind Angaben zum Hausarzt sowie eine Überweisung nicht erforderlich.
Arzneimittelerstattung
Sie haben Anspruch auf 100 % für vom Arzt verordnete Arzneimittel, wenn es sich um Generika (Kopien von Arzneimitteln mit identischen Wirkstoffen und Wirkstärken, die bei gleicher Qualität günstiger als das Original sind) handelt oder um Originalpräparate, für die es keine Generika gibt. Der Anspruch reduziert sich bei Verordnung durch den Arzt auf 90 % für alle anderen Originalpräparate.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind – ggf. unter Berücksichtigung von Höchstsätzen – in jeweils gehobener Ausführung erstattungsfähig.
Selbstbehalt/ Beitragsrückerstattung
Rechnungen über (gezielte) ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe können Sie uns jederzeit einreichen, da sie beim Selbstbehalt und bei der Beitragsrückerstattung unberücksichtigt bleiben.
Gebühren
Leistungen von Ärzten und Zahnärzten sind im ambulanten, stationären und im Zahnbereich bis zum jeweiligen Höchstsatz der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen erstattungsfähig. Für Heilpraktikerleistungen sind ebenfalls Gebühren bis zu Höchstsatz des gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker berechenbar.
Arzneimittelerstattung
Sie haben Anspruch auf 100 % für vom Hausarzt verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn es sich um Generika (Kopien von Arzneimitteln mit identischen Wirkstoffen und Wirkstärken, die bei gleicher Qualität günstiger als das Original sind) handelt oder um Originalpräparate, für die es keine Generika gibt. Der Anspruch beträgt 75 % für alle anderen Originalpräparate bei Verordnung durch den Hausarzt.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind – ggf. unter Berücksichtigung von Höchstsätzen – in einfacher Ausführung erstattungsfähig.
Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung
Rechnungen über (gezielte) ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe können Sie uns jederzeit einreichen, da sie beim Selbstbehalt und bei der Beitragsrückerstattung unberücksichtigt bleiben.
Hausarzt- und Facharztrechnungen
Bitte nennen Sie uns bei erstmaliger Inanspruchnahme von Leistungen Ihren Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt), sofern Sie Ihren Hausarzt nicht schon im Versicherungsantrag angegeben haben (ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Kardiologie müsste vorher von uns akzeptiert worden sein). Vermerken Sie ihn bitte für die jeweilige versicherte Person.
Wechsel des Hausarztes
Bei einem Wechsel des Hausarztes informieren Sie uns bitte ebenfalls. Bei Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an uns.
Facharztrechnungen
Bei Facharztrechnungen reichen Sie uns bitte eine Überweisung mit ein, da sonst nur 80 % erstattet werden können.
Bei Vorlage von Rechnungen von Augenärzten, Gynäkologen, Kinderärzten ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Neonatologie, Not- oder Bereitschaftsärzten, soweit es sich ersichtlich um eine Behandlung im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes handelte, sind Angaben zum Hausarzt sowie eine Überweisung nicht erforderlich.
Gebühren
Leistungen von Ärzten und Zahnärzten sind grundsätzlich bis zum Regelhöchstsatz (das ist bei persönlichen Leistungen des Arztes der 2,3 fache Satz) erstattungsfähig.
Bei easyflex dent+ werden für Zahnbehandlung, zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz Zahnarztleistungen sogar bis zu den Höchstsätzen (das ist beispielsweise der 3,5 fache Satz für persönliche Leistungen) der GOÄ bzw. GOZ erstattet.
Ebenfalls bis zu den Höchstsätzen wird im Tarif easyflex clinic+ im Zusammenhang mit stationären Arztleistungen erstattet.
Heil- und Kostenpläne bei Zahnersatz und Inlays
Heil- und Kostenpläne bei versichertem Zahnersatz und Inlays reichen Sie bitte nach Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kopie ein, wenn die voraussichtlichen Kosten 1.000 EUR überschreiten werden. Sie erhalten dann nach ergänzender Prüfung von der Barmenia eine schriftliche Nachricht.
Vorleistung der GKV
Bei einer Reihe von Leistungsarten erstattet die Barmenia, nach Vorleistung der GKV, mögliche Restkosten.
Diese Leistungsarten sind bei:
Reichen Sie bitte entsprechende Rechnungsbelege zuerst bei Ihrer GKV ein und lassen Sie auf den Belegen die Vorleistung und ggf. den Prozentsatz des befundbezogenen Festzuschusses (Tarif Mehr Zahn) vermerken.
Dabei sollte Ihre GKV folgendes beachten:
Sofern Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bei Ihrer GKV einen Selbstbehalt zur Beitragsreduzierung zu wählen, benötigen wir belegbezogen die Höhe des einbehaltenen Selbstbehaltes, da der Selbstbehalt ebenfalls als Vorleistung gilt.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: