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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Ein Vierteljahr, sechs Monate oder sogar ein ganzes Jahr aus dem beruflichen Alltag aussteigen, etwas Neues lernen und einfach mal die Seele baumeln lassen. Diesen Wunsch erfüllen sich immer mehr Arbeitnehmer mit einem Sabbatical. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen Sie brauchen, um die Auszeit wirklich stressfrei genießen zu können. Darüber hinaus erklären wir, worauf Sie in Bezug auf andere Verträge noch achten sollten.
Viele Arbeitnehmer nutzen die berufliche Auszeit zum Reisen. Um unterwegs ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie bei Ihrem Versicherungsschutz einige Punkte beachten.
Ob Sie im Sabbatical durch Ihre bisherige Krankenversicherung abgesichert sind, hängt in erster Linie vom Beschäftigungsverhältnis während der Auszeit ab. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber für das Sabbatical ein Arbeitszeitmodell vereinbart, beispielsweise ein Langzeitarbeitskonto oder ein Teilzeitmodell, läuft die Gehaltszahlung während des Sabbaticals weiter. Das bedeutet auch, dass während Ihrer Abwesenheit weiterhin Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Gab es nicht die Möglichkeit eines solchen Arbeitszeitmodells, können Sie unter Umständen unbezahlten Urlaub nehmen. In diesem Fall wird Ihr Beschäftigungsverhältnis für die Zeit des Sabbaticals stillgelegt und Sie erhalten keinen Lohn. Nehmen Sie mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub, müssen Sie sich jedoch selbst krankenversichern und die vollen KV-Beiträge übernehmen.
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann es unter Umständen sein, dass der gesetzliche Krankenversicherungsschutz nicht greift – selbst bei einem Arbeitszeitmodell. Dies gilt vor allem für Reisen außerhalb der Europäischen Union. In diesen Fällen müssen Sie für das Sabbatical eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung abschließen. Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Police unbedingt die versicherte Reisedauer: So gibt es Reisekrankenversicherungen, die zwar mehrere Trips pro Jahr abdecken. Die einzelnen Reisen dürfen aber nicht länger als acht Wochen dauern. Für längere Auslandsaufenthalte empfehlen sich Auslandskrankenversicherungen, die für eine einzelne Reise gelten, deren Reisedauer dann jedoch bis zu 365 Tage betragen kann. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung nicht nur die stationäre und ambulante Behandlung einschließt, sondern auch den Rücktransport nach Deutschland.
Verfügen Sie bereits über eine private Unfallversicherung im Inland, ist diese üblicherweise auch im Ausland wirksam. Wenn nicht, sollten Sie für Ihr Sabbatical eine entsprechende Versicherung abschließen. Denn eine private Unfallversicherung übernimmt alle Berufs- und Freizeitunfälle weltweit. Erleiden Sie einen Unfall, der körperliche oder kognitive Schäden nach sich zieht, greift die Unfallversicherung. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für notwendige Reha-Maßnahmen. Einige Tarife decken außerdem Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab. Gerade, wenn Sie vorhaben, in Ihrem Sabbatjahr Bergsteigen zu gehen, ist es sinnvoll Ihren Versicherungsschutz um diese Leistungen zu erweitern. Achtung: Reisen in Kriegs- oder Krisengebiete sowie riskante Extremsportarten sind in den meisten Fällen nicht abgesichert.
Ein Glas Rotwein auf dem Teppichboden im Hotelzimmer verschüttet oder die Kamera eines Mitreisenden fallengelassen – schon eine kleine Unachtsamkeit kann mitunter hohe Kosten und Unannehmlichkeiten verursachen, auf die Sie während Ihrer Auszeit sicher gerne verzichten. Deshalb sollten Sie auch im Sabbatical unbedingt Ihre private Haftpflicht aufrechterhalten. Üblicherweise gelten die Policen weltweit. Am besten schauen Sie aber in Ihren Unterlagen nach oder fragen Ihren Versicherer.
Sollten Sie Ihre Wohnung während der beruflichen Auszeit nicht aufgeben, ist es ratsam, die Hausratsversicherung ebenfalls aufrechtzuerhalten. Einige Policen schützen sogar Ihr Eigentum auf Reisen. So sind beispielsweise Einbruchsdiebstähle ins Hotelzimmer abgesichert.
Wollen Sie Ihr Auto während des Sabbaticals nicht nutzen, können Sie es abmelden und so Kfz-Steuern sparen. Darüber hinaus können Sie in dieser Zeit den Versicherungsschutz ruhen lassen – informieren Sie dazu Ihre Kfz-Versicherung. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug jedoch nicht mehr im öffentlichen Straßenland stehen, sondern muss in einer Garage oder auf einem privaten Grundstück geparkt werden.
Möchten Sie hingegen während des Sabbaticals weiterhin mit Ihrem Auto fahren und beispielsweise einen Roadtrip ins Ausland machen, müssen Sie in Bezug auf den Versicherungsschutz einiges beachten. Denn in manchen Fällen muss die deutsche Kfz-Versicherung erweitert werden. Klären Sie am besten vor Ihrer Abreise, wie weit der Versicherungsschutz greift. In jedem Fall sollten Sie einen Europäischen Unfallbericht im Gepäck haben, wenn Sie innerhalb der EU unterwegs sind. Weitere Informationen zum Autoversicherungsschutz im Ausland erhalten Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung im Ausland.
Werden Sie mehrere Monate im Ausland unterwegs sein, benötigen Sie während dieser Zeit gewiss nicht Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio, das Zeitungsabonnement oder den heimischen Festnetz- und Internetanschluss. All diese Verträge können Sie daher getrost kündigen, denn sie verursachen Kosten, ohne dass sie von Ihnen genutzt werden. Achten Sie dazu auf die geforderten Kündigungsfristen. Diese lassen sich in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen oder bei den Anbietern erfragen.
Darüber hinaus ist es ratsam, den Mobilfunkvertrag zu kündigen. Denn im europäischen Ausland können seit dem 15.06.2018 zwar Mobilfunktarife aus dem Inland genutzt werden, gebührenfreies Roaming ist bei den meisten Mobilfunkanbietern jedoch zeitlich beschränkt. Und für Länder außerhalb der EU gibt es das sogenannte "Roam-like-at-home" ohnehin nicht. Daher kann die Nutzung eines deutschen Tarifes dort sehr teuer werden und es ist besser, SIM-Karten von regionalen Anbietern zu nutzen. Über Onlineshops wie Travsim oder Holidayphone können Sie für viele Länder bereits von Deutschland aus SIM-Karten kaufen.
Nehmen Sie unbezahlten Urlaub für Ihr Sabbatical, ist auch bei der Rentenversicherung einiges zu beachten. Es ist zwar möglich, die Zahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung in dieser Zeit auszusetzen. In Hinblick auf Ihren späteren Rentenanspruch empfiehlt es sich jedoch, wenigstens den Mindestbetrag von 83,70 Euro pro Monat in die Rentenkasse einzuzahlen. Möchten Sie Ihren späteren Rentenanspruch durch die berufliche Auszeit überhaupt nicht verringern, können Sie alternativ den kompletten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag übernehmen.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: