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Willkommen an Bord! Kreuzfahrten werden auch hierzulande immer beliebter – laut Statista haben allein im vergangenen Jahr etwa 2,2 Millionen Deutsche ihren Urlaub auf einem der luxuriösen Ozeanriesen verbracht. Das Angebot der Reedereien lässt keine Wünsche offen: Vom mehrwöchigen Karibiktrip über die Weltumrundung bis hin zum kostengünstigen Törn durchs Mittelmeer ist für jeden Geschmack etwas dabei. Doch der Spaß ist schnell vorbei, wenn Sie auf hoher See plötzlich krank werden oder wenn während eines Landgangs in Ihre Kabine eingebrochen wird. Damit Sie in diesen Fällen zumindest finanziell nicht auf dem Trockenen sitzen, dürfen die richtigen Reiseversicherungen auf der Kreuzfahrt nicht fehlen. Welche Reiseversicherungen empfehlenswert sind, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Die wohl wichtigste Reiseversicherung auf einer Kreuzfahrt ist die Auslandskrankenversicherung. Denn die gesetzliche Krankenversicherung kommt je nach Urlaubsziel oft nicht für alle oder überhaupt nicht für Behandlungskosten im Ausland auf. Für Behandlungen im europäischen Ausland werden die Kosten zwar erstattet, die Kasse übernimmt diese aber nur bis zu dem Betrag, der bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstanden wäre. Bordärzte rechnen jedoch in der Regel privat ab – die Rechnungen sind also meist deutlich höher als der Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Und bei Reisen außerhalb Europas greift die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht.
Bei einer Kreuzfahrt ist die Auslandskrankenversicherung daher fast schon ein Muss. Denn wenn Sie bei einem Landgang einen Arzt aufsuchen müssen, wissen Sie natürlich ganz genau, ob Sie sich gerade in einem europäischen Land aufhalten. Anders verhält es sich jedoch auf hoher See. Lassen Sie sich vom Schiffsarzt behandeln, ist die Flagge entscheidend, unter der das Schiff fährt, also in welchem Heimathafen das Schiff registriert ist. Selbst wenn Sie bei einer europäischen Reederei eine Mittelmeer-Kreuzfahrt gebucht haben, bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass das Schiff auch unter einer europäischen Flagge fährt. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie bei einer Kreuzfahrt also immer auf der sicheren Seite. Eine solche Police deckt zudem eine medizinische Notfallevakuierung oder den Rücktransport ans Festland per Hubschrauber ab. Bevor Sie jedoch eine entsprechende Reiseversicherung buchen, sollten Sie in den Versicherungsbedingungen nachschauen, ob Kreuzfahrten abgedeckt sind. Denn einige Versicherer schließen die Gültigkeit auf Seereisen explizit aus.
Wer seinen Urlaub an Bord eines Luxusliners verbringt, muss dafür meist tief in die Tasche greifen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie die Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen. In diesen Fällen greift die sogenannte Reiserücktrittsversicherung. Werden Sie plötzlich schwer krank oder verlieren Sie überraschend Ihren Arbeitsplatz, übernimmt eine solche Reiseversicherung die Kreuzfahrt-Stornogebühren.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie das Kreuzfahrtschiff nicht rechtzeitig erreichen. Sollte Ihr Flug etwa infolge von schlechtem Wetter, Streik oder Ähnlichem ausfallen bzw. nicht pünktlich starten und Sie verpassen dadurch das Schiff, greift die Reiserücktrittversicherung nicht für den ausgefallenen Trip. Denn Flugausfälle und -verspätungen werden nicht als Grund für einen Reiserücktritt anerkannt. Wird der Flug jedoch aufgrund höherer Gewalt annulliert, haben Sie laut eines BGH-Urteils das Recht, den Reisevertrag ohne Stornogebühren zu kündigen. Als höhere Gewalt gilt beispielsweise die Sperrung des Luftraums oder ein Vulkanausbruch.
In einigen Policen ist zudem eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Diese Reiseversicherung ist für eine Kreuzfahrt vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie den Urlaub auf hoher See mit Ihrem Lebenspartner oder der ganzen Familie planen. Sollte einer Ihrer Angehörigen während der Schiffsreise krank werden oder einen Unfall haben, können Sie den Trip beenden und ihn nach Hause oder in das nächstgelegene Krankenhaus begleiten. Sie erhalten von der Versicherung sowohl die nachweislich entstandenen Rücktrittskosten als auch anteilig den Wert für die Reiseleistungen erstattet, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen konnten. Dies betrifft beispielsweise bereits bezahlte Landausflüge.
Der Hinflug war zwar pünktlich, Ihr Koffer ist aber leider nicht mitgeflogen? In den meisten Fällen tauchen verschollene Gepäckstücke zwar innerhalb von zwei Tagen wieder auf. Bis dahin ist das Kreuzfahrtschiff jedoch längst ausgelaufen. Eine Nachlieferung in den Hafen, den das Kreuzfahrtschiff als Nächstes ansteuert, funktioniert nur in wenigsten Fällen. Eine Reisegepäckversicherung ist in einem solchen Fall Gold wert: Sie übernimmt bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für eine Ersatzausstattung.
Des Weiteren kommt diese Police zum Tragen, wenn Ihr Gepäck an Bord beschädigt oder gestohlen wird. Denn die Reederei ersetzt nur Schäden, die infolge einer Havarie entstehen. Bricht jemand in Ihre Kabine ein und stiehlt Ihren Koffer mitsamt Wertsachen, übernimmt die Reisegepäckversicherung auch diesen Schaden. Grundsätzlich sind der Verlust und die Beschädigung des Gepäcks zwar auch über die Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihre Hausratversicherung eine Außenversicherung enthält. Wichtig ist zudem, dass Schiffsreisen von der Außendeckung nicht explizit ausgeschlossen sind. Vor Antritt der Reise sollten Sie daher einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung werfen.
Ob Reiserücktritt, Krankheit oder Gepäckverlust – mit der richtigen Reiseversicherung für die Kreuzfahrt können Sie Ihre Schiffsreise in vollen Zügen genießen. Und das Beste: Bei vielen Versicherern lässt sich die Reiseversicherung online abschließen. Sie erhalten dann innerhalb kürzester Zeit die Versicherungsbestätigung per E-Mail.
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