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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Ob Ostsee, Spanien oder Italien – der Sommerurlaub ist für viele Deutsche eine Institution. Oftmals wird der Urlaub schon im Januar geplant, schließlich ist Vorfreude die schönste Freude! Aber was, wenn man die Reise unvorhergesehen nicht antreten kann? Eine Krankheit, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder private Gründe können die Urlaubspläne auch im letzten Moment noch durcheinanderbringen. Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in vielen Fällen sinnvoll. Gerade wer früh bucht, mit Kindern reist oder eine besonders teure Reise ausgesucht hat, sollte den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erwägen. Wann sich die Reiserücktrittsversicherung lohnt, wann sie greift und wann nicht, lesen Sie in unserem Ratgeber!
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Gebühren, die bei Stornierung einer Reisebuchung anfallen. Je kurzfristiger die Reise storniert wird, desto höher sind die Stornogebühren. Wird der Urlaub einen Tag vor Reiseantritt storniert, betragen die Kosten in der Regel 100 Prozent. Einen Monat vor Reiseantritt sind es meistens 30 oder 50 Prozent.
Wann die Reiserücktrittsversicherung greift, hängt von den Versicherungsbedingungen der einzelnen Police ab. In der Regel werden jedoch folgende Gründe von den meisten Versicherungen für eine Kostenübernahme anerkannt:
In manchen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen. Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen. Ist der Zustand aber länger bekannt und besteht jederzeit ein Risiko, kann die Versicherung Einwände äußern. Um die Klärung zu vereinfachen, sollten Sie sofort nach dem Auftreten des Reiserücktrittsgrundes, ob Krankheit oder neuer Job, die entsprechenden Belege dem Versicherer zur Verfügung stellen. Im Fall einer Krankheit genügt in der Regel ein ärztliches Attest, bei Beschädigung des Eigentums beispielsweise die Schadensmeldung. Ausgeschlossen sind in den meisten Policen höhere Gewalt wie Naturkatastrophen und auch Krieg. Bei politischen Unruhen und entsprechender Reisewarnung für das Reiseland greift die Reiserücktrittsversicherung eher selten, hier zeigen sich aber oftmals die Reiseveranstalter kulant und geben den Reisenden die Möglichkeit, auf ein anderes Urlaubsziel umzubuchen.
Wie viel eine Reiserücktrittsversicherung kostet, hängt davon ab, wie teuer die Reise ist und ob Sie einen einzelnen Urlaub versichern oder eine Jahrespolice abschließen. Dabei muss die Versicherung für das ganze Jahr nicht teurer sein. In jedem Fall lohnt sich ein gründlicher Tarifvergleich, um die beste und günstigste Option auszuwählen. Auf Reisebuchungsportalen gibt es oft die Möglichkeit, den Schutz gegen Reiserücktritt online hinzuzubuchen. Davon raten Verbraucherschützer ab, denn hier fehlen zum einen die Vergleichsmöglichkeiten und es werden unter Umständen unnötige Paketbausteine angeboten, die der Verbraucher nicht überblicken kann. Der Reiseschutz sollte also lieber separat am besten direkt beim Versicherer abgeschlossen werden.
Wer sich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheidet, sollte vorher das Kleingedruckte genau lesen. Die Leistungsdetails sind bei der Police entscheidend. Folgende Fragen helfen Ihnen bei der Wahl:
Die Reiserücktrittsversicherung kostet verhältnismäßig wenig und ist ein sinnvoller Schutz bei teuren Reisen. Ein Abschluss lohnt sich auch für Frühbucher, Familien mit kleinen Kindern, Senioren und Vielreisende. Der Blick ins Kleingedruckte ist wie immer wichtig: Der Reiseabbruch sollte unbedingt Teil der Police sein.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: